Unfall- und Ereignisabklärung basierend auf der Methode suvaPro in Anlehnung an suvaPro 66100.d sowie ELF 123.d
Bei der Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen! Das Ziel besteht vielmehr darin,
- Wiederholungen zu verhindern
- herauszufinden, wo und mit welchen Massnahmen die Sicherheit verbessert werden kann
- den Mitarbeitenden zu zeigen, dass Sie es mit der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz ernst meinen (Vertrauen bilden).
Es geht in der Unfall- und Ereignisabklärung in keinem Fall darum, die Verschuldensfrage zu klären.
Die Abklärung eines allfälligen Verschuldens (Personenschaden) der Beteiligten ist Sache der Behörden (Polizei, Gericht).
Dieser Grundsatz wurde allen am Unfall beteiligten Personen vor Beginn der Abklärungen bekannt gemacht.