Unfall- und Ereignisabklärung basierend auf der Methode suvaPro in Anlehnung an suvaPro 66100.d sowie ELF 123.d

Bei der Ereignisabklärung geht es nicht darum, Schuldige zu suchen! Das Ziel besteht vielmehr darin,

Es geht in der Unfall- und Ereignisabklärung in keinem Fall darum, die Verschuldensfrage zu klären.
Die Abklärung eines allfälligen Verschuldens (Personenschaden) der Beteiligten ist Sache der Behörden (Polizei, Gericht).
Dieser Grundsatz wurde allen am Unfall beteiligten Personen vor Beginn der Abklärungen bekannt gemacht.